RECHTLICHES / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Leistungserbringung zwischen Dichtwerk und seinen Auftraggebern. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Letzte Aktualisierung: 10. März 2026  ·  Gültig ab: 10. März 2026

01

Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  • „Dichtwerk" bezeichnet das Einzelunternehmen Dichtwerk mit Sitz an der Löwenstrasse 19, 8280 Kreuzlingen, Schweiz.
  • „Auftraggeber" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Leistung von Dichtwerk in Anspruch nimmt oder beauftragen möchte.
  • „Leistung" bezeichnet die im Auftrag festgehaltenen Sanitärarbeiten, Inspektionen oder Installationen.
  • „Auftrag" bezeichnet die schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen Dichtwerk und dem Auftraggeber über die zu erbringende Leistung.
  • „Materialien" bezeichnet alle für die Leistungserbringung benötigten Bauteile, Dichtungen, Armaturen und sonstigen Verbrauchsartikel.
  • „Vertrag" bezeichnet die Gesamtheit dieser AGB in Verbindung mit dem erteilten Auftrag.

02

Geltungsbereich & Vertragsabschluss

Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Dichtwerk gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern erbringt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Dichtwerk einen Auftrag schriftlich per E-Mail oder telefonisch bestätigt. Die Nutzung des Kontaktformulars auf der Website stellt eine Anfrage dar, kein verbindliches Angebot. Auftraggeber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben oder von einer erziehungsberechtigten Person vertreten werden.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, soweit Dichtwerk ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

03

Leistungsbeschreibung

Dichtwerk erbringt Sanitärdienstleistungen im Raum Kreuzlingen und der umliegenden Bodenseeregion. Das aktuelle Leistungsangebot umfasst:

  • Sanitärkontrolle & Kleinreparaturen vor Ort
  • Drainagereinigung & Abfluss-Entstopfung
  • Sanitärsystem-Neuinstallation & Umbau

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und gesondert in Rechnung gestellt.

Dichtwerk behält sich vor, Aufträge bei fehlenden Zugangsvoraussetzungen, offensichtlichen Sicherheitsrisiken oder unklarer Verantwortlichkeit der Liegenschaft ohne Kostenfolge abzulehnen oder zu unterbrechen.

04

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dichtwerk die für die Leistungserbringung notwendige Zugänglichkeit zu allen relevanten Installationen und Leitungsbereichen zu gewährleisten.

Bekannte Mängel, besondere Einbauverhältnisse oder vorhandene Vorschäden sind Dichtwerk vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Schäden, die auf nicht gemeldete Vorschäden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Dichtwerk.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass für die Dauer der Arbeiten eine ansprechbare Person vor Ort verfügbar oder erreichbar ist. Unbefugte Eingriffe in laufende Arbeiten sind zu unterlassen.

05

Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe ein, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Materialkosten, die nicht im Pauschalpreis enthalten sind, werden separat ausgewiesen.

Aktuelle Pauschalpreise für Standardleistungen:

Sanitärkontrolle & Kleinreparaturen CHF 230
Drainagereinigung & Entstopfung CHF 395
Neuinstallation & Umbau ab CHF 1'550

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsregelungen gemäss OR Art. 104.

Preisänderungen für zukünftige Aufträge werden mindestens 14 Tage im Voraus kommuniziert. Bereits bestätigte Aufträge sind von Preisanpassungen nicht betroffen.

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Ausführung & Termine

Terminvereinbarungen werden nach Kapazitätslage und in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen. Dichtwerk bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, und informiert den Auftraggeber frühzeitig bei absehbaren Verzögerungen.

Verschiebungen aufgrund von Faktoren ausserhalb des Einflussbereichs von Dichtwerk — wie aussergewöhnliche Witterungsbedingungen, Lieferverzögerungen bei Materialien oder behördliche Auflagen — begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.

Alle Arbeiten werden nach anerkannten schweizerischen Normen und den einschlägigen SIA-Richtlinien ausgeführt. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Arbeitsbereich besenrein übergeben.

07

Gewährleistung & Mängelrüge

Dichtwerk gewährt auf erbrachte Arbeitsleistungen eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Für eingebaute Materialien gelten die Gewährleistungsfristen des jeweiligen Herstellers.

Mängel sind Dichtwerk schriftlich und ohne Verzug nach Entdeckung anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung zu melden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemässen Umgang, Fremdeingriffe oder normale Abnutzung entstanden sind.

Im Mängelfall hat Dichtwerk das Recht zur Nachbesserung. Verweigert Dichtwerk die Nachbesserung oder schlägt sie zweifach fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

08

Haftungsbeschränkung

Dichtwerk haftet für Schäden, die durch nachweisliches Verschulden bei der Leistungserbringung entstehen, im Rahmen des geltenden schweizerischen Rechts. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Dichtwerk ist haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personen- und Sachschäden, die im direkten Zusammenhang mit der ausgeführten Arbeit entstehen.

Für Schäden, die auf nicht gemeldeten Vorschäden, fehlerhaften Informationen des Auftraggebers oder mangelnder Zugänglichkeit beruhen, übernimmt Dichtwerk keine Haftung.

09

Geistiges Eigentum

Alle Inhalte der Website von Dichtwerk — Texte, Grafiken, Logos und Strukturen — sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weiterverwendung oder öffentliche Zugänglichmachung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

Technische Dokumentationen, Inspektionsberichte und schriftliche Befundnotizen, die Dichtwerk dem Auftraggeber übergibt, sind für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10

Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar. Einzelheiten dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Dichtwerk.

Dichtwerk gibt Kundendaten nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.

11

Kündigung & Stornierung

Der Auftraggeber kann einen bestätigten Termin kostenfrei stornieren, sofern die Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum erfolgt.

Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann Dichtwerk einen Aufwandsersatz von CHF 80 in Rechnung stellen, um Fahrt- und Vorbereitungskosten teilweise abzudecken.

Dichtwerk kann einen Auftrag kündigen, wenn die Ausführung aus sicherheitstechnischen oder baurechtlichen Gründen nicht vertretbar ist, oder wenn der Auftraggeber wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verletzt. In diesem Fall werden bereits erbrachte Teilleistungen anteilig in Rechnung gestellt.

12

Anpassungen der AGB

Dichtwerk behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nach dem Inkrafttreten der Änderungen erneut einen Auftrag erteilt.

Für laufende Aufträge, die vor einer Änderung bestätigt wurden, gelten die AGB in der Version, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft war.

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Streitbeilegung & anwendbares Recht

Dichtwerk und der Auftraggeber vereinbaren, auftretende Meinungsverschiedenheiten zunächst auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Dichtwerk steht hierfür unter der unten angegebenen Kontaktadresse zur Verfügung.

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kreuzlingen (TG), Schweiz.

Für Konsumentenstreitigkeiten weist Dichtwerk auf die Möglichkeit der aussergerichtlichen Schlichtung hin. Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Online-Plattform zur Streitbeilegung bereit, die für in der EU ansässige Personen zugänglich ist.

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Kontakt

Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:

Dichtwerk

Löwenstrasse 19, 8280 Kreuzlingen

+41 71 483 62 37

[email protected]